Deponiebetrieb

Deponiebetrieb

Verantwortungsbewusste und
umweltgerechte Abfallwirtschaft

Die sichere Entsorgung nicht verwertbarerer Abfälle ist ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Kreislauf- und Abfallwirtschaft und eine tragende Säule von MINERALplus.

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Bauarbeiter

MINERALplus übernahm die Deponie Troisdorf 2009 von der Evonik Degussa Immobilien & Co. KG und ist als Deponiebetreiber und umfassender abfallwirtschaftlicher Dienstleister tätig.

Bei der Deponie Troisdorf handelt es sich um eine Deponie der Klasse III mit den höchsten Sicherheits- und Umweltanforderungen für die oberirdische Ablagerung von nicht verwertbaren Abfällen.

Als Bestandteil der Entsorgungssicherheit leistet MINERALplus im Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag für eine funktionierende Kreislauf- und Abfallwirtschaft.

Nicht verwertbare, mineralische Abfälle aus Recyclingprozessen und Sanierungsmaßnahmen werden entsprechend den strikt-geltenden Zuordnungswerten der jeweiligen Deponieklassen abgelagert. Ebenso werden industrielle Abfälle aus Produktions- und Wasser-/Luftreinigungsprozessen für die keine weitere Verwendung bestehen, sicher und dauerhaft entsorgt.

Schon gewusst?

2005 trat das Ablagerungsverbot von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Deponien in Kraft.
Seitdem dürfen nur noch mineralische Abfälle mit einem sehr geringen organischen Anteil abgelagert werden.

Deponierbetrieb

Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen

Die Deponie Troisdorf unterliegt strengen, gesetzlichen Auflagen und der ständigen Überwachung durch die Bezirksregierung Köln. Regelmäßige Prüfungen durch externe Auditoren bestätigen die sorgfältige Arbeitsweise mit Zertifikaten gemäß:

  • Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015
  • Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018 
  • Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015

Außerdem ist unser Betrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert.

Die Eignung der Abfälle zur Ablagerung wird in der Deponieverordung geregelt. Überwachung, Betrieb und Dokumentation erfolgen entsprechend europäischen Standards nach Maßgabe der Deponieverordnung. Für die Überwachung des Grund-, Sicker- und Oberflächenwassers dient ein umfassendes Wassermonitoring-Programm.

Nach Verfüllung der einzelnen Deponieabschnitte sorgt eine Oberflächenabdichtung gemeinsam mit der bereits bestehenden Basisabdichtung für eine vollständige Einkapselung des Abfallkörpers.

Haben Sie Fragen zu Deponierung?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Deponie Vertrieb:
Herr Hansgeorg Nagel
hansgeorg.nagel(at)mineralplus(dot)de
Tel +49 151 62457843
 

Deponie Betrieb:
Deponie Troisdorf
Mauspfad (K20), 53842 Troisdorf
Tel +49 (0) 2241 397193-0

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt in § 6 eine fünfstufige Abfallhierarchie vor, die den Umgang mit Abfällen in einer festen Reihenfolge festlegt. Die oberste Priorität hat die Vermeidung von Abfällen. Danach greifen Wiederverwendung, Recycling und Verwertung. Die sichere Ablagerung von nicht verwertbarem Abfall auf einer Deponie ist lediglich die letzte Option in der sogenannten Abfallhierarchie.

Grafik Abfallhierarchie

Durch Vergleich der Analysenwerte aus dem Labor mit den Zuordnungswerten im Anhang 3 der Deponieverordnung wird die entsprechende Deponieklasse bestimmt.

  • Deponie für Inertabfälle  DK O (gering belastete mineralische Abfälle)
  • Deponie für nicht gefährliche  Abfälle DK I (mit sehr geringem organischem  Anteil)
  • Deponie für nicht gefährliche  Abfälle  DK II (mit geringem organischem Anteil)
  • Deponie für gefährliche  Abfälle  DK III
  • Untertagedeponie DK IV

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) listet 842 Abfallarten mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel auf. 408 Abfälle sind mit einem Sternchen (*) als „gefährlich“ gekennzeichnet. Die Gefährlichkeitsmerkmale können sich allein durch die Herkunft ergeben, unabhängig von den tatsächlichen stofflichen Eigenschaften. Daneben bestehen länderspezifische Regelungen zur Abgrenzung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, die vor allem den Verwaltungsvollzug erleichtern sollen. 

Schon gewusst?

Nicht jeder – als gefährlich gekennzeichneter Abfall – wird auf einer Deponie abgelagert. Abfälle werden nach ihrer Art und Herkunft beurteilt und einer geeigneten Anlage zur sicheren und schadlosen Entsorgung zugeführt. 

Beim z.B. Abbruch oder bei Sanierungsarbeiten von Gebäuden fallen unterschiedliche Baumaterialien wie Dachziegel, Holz aus dem Dachstuhl, Gipse und Betonreste an. Der Abfallerzeuger ist nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Abfalleinstufung, Beprobung, Trennung, Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen zu sorgen. Die grundlegende Abfallcharakterisierung gestaltet sich schematisch wie folgt: 

Prüfung der Annahmekriterien

Der Deponiebetrieb ist durch die Auflagen der Deponieverordnung streng geregelt. Insbesondere die Regelungen zu Voraussetzungen für die Ablagerung, das Annahmeverfahren und das Nachweisverfahren zeigen, wie hoch der Sicherheitsanspruch an heutige Deponien ist. Abfälle dürfen auf Deponien oder Deponieabschnitten nur abgelagert werden, wenn sie die der Deponieklasse entsprechenden Annahmekriterien einhalten. Die Zuordnungswerte in Abhängigkeit von der Deponieklasse finden sich in Tabelle 2, Anhang 3 der Deponieverordnung. Die Annahme und die Ablagerung der angelieferten Abfälle beinhalten eine umfangreiche Kontrolle und Dokumentation.

Eingangskontrolle

Deponien dienen zur dauerhaften Ablagerung nicht mehr verwertbarer Abfälle. Es sind technische Bauwerke mit hohen Sicherheits- und Umweltanforderungen, die nach dem Stand der Technik zu errichten sind. Das sogenannte Multibarrierensystem umschließt den Abfallkörper und sorgt dafür, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen können.

Grafik Aufbau einer Deponie

Deponiestandorte werden bereits vor der Abfallablagerung geologisch, geotechnisch und hydrologisch begutachtet. Der Bau der Basis- und Oberflächenabdichtung wird nach strengen gesetzlichen Auflagen von Experten geplant, durchgeführt und stets von der Bezirksregierung überwacht.

Die Basisabdichtung einer Deponie soll den Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund bzw. in das Grundwasser verhindern. Der Aufbau der geologischen Barriere und des Basisabdichtungssystems ist in der Deponieverordnung im Anhang 1 genauestens vorgeschrieben. Die Anforderungen an die einzelnen Systemkomponenten richten sich nach der entsprechenden Deponieklasse.

DK III - Basisabdichtung

Die Oberflächenabdichtung hat den Zweck, das Eindringen von Niederschlagswasser zu verhindern und somit der Bildung von Sickerwasser entgegenzuwirken. Dabei sind je nach Deponieklasse verschiedene Abdichtungskomponenten vorgesehen.

DK III - Oberflächenabdichtung

Die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtung sind zentrale Faktoren zur Sicherung einer Deponie. Wie diese Abdichtungen aufgebaut werden müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben und hängt von der entsprechenden Deponieklasse ab. Ebenso unterliegt die Beschaffenheit der abgelagerten Abfälle strengen gesetzlichen Vorschriften. Seit 2005 dürfen nur noch vorbehandelte Abfälle nach strikt geltenden Zuordnungswerten deponiert werden. In der Regel handelt es dabei um Böden, Bauschutt und Aschen. Die Ablagerung von flüssigen, infektiösen, ätzenden, entzündlichen und geruchsintensiven Abfällen ist verboten!

Während der Ablagerungsphase fällt in einzelnen Bauabschnitten Sickerwasser an. Dieses wird getrennt vom unbelasteten Niederschlagswasser aufgefangen und einer Reinigung zugeführt. Spezielle Monitoring-Programme dienen zur Überwachung der Einleitwerte von Sicker- Grund- und Oberflächenwasser und geben die Häufigkeit der Probenahme und den Analyseumfang vor. Bei Starkregenereignissen entlasten Regenrückhaltebecken für Oberflächenwasser und Stauraumkanäle für Sickerwasser das Kanalsystem. Alle Entwässerungsleitungen werden regelmäßig mit einer Kamera befahren und auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.